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Gewerbliche Wertstoffsammlungen können das Entsorgungsangebot unseres Verbandes ergänzen.
Leider gibt es auch einige so genannte „schwarze Schafe“ unter den gewerblichen Sammlern. Es ist also nicht in jedem Fall sichergestellt, dass das Sammelgut ordnungsgemäß und schadfrei wiederverwendet bzw. verwertet wird. Bitte stellen Sie daher bei Straßensammlungen keine Gebrauchsgegenstände und Abfälle bereit, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass es sich um eine genehmigte Sammlung handelt. Achten Sie bei den Wurfzetteln auf offensichtlich ungesetzliche Hinweise (z.B. Entsorgung von Kühlschränken, Autobatterien usw.) und melden sie unserem Verband derartige Sammlungen.
Bitte beachten Sie, dass Elektrogeräte auf Grund der aktuellen Gesetzgebung ausschließlich durch unseren Verband entsorgt werden dürfen.
Bedenken Sie! Die Erlöse der Papier- und Schrottsammlung stützen Ihre Abfallgebühren. Daher sollten diese Wertstoffe möglichst dem AWV Ostthüringen überlassen werden.
Folgende Entsorgungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung
Schrott:
· die Gelbe Wertstofftonne (für Kleinschrott)
· die Abrufsammlung des AWV Ostthüringen für Sperrmüll, Schrott und Elektrogeräte
· die vom Verband geförderten Recyclinghöfe
Papier:
· Blaue Tonne
· Gemeinnützige Papiersammlung des AWV Ostthüringen an Kindergärten und Schulen (Fragen sie in der Einrichtung nach.)
· die vom Verband geförderten Recyclinghöfe
Gewerbliche Sammlungen, ob sie als Ankaufstellen, Behältersammlungen oder Straßensammlungen betrieben werden, unterliegen seit dem 01.06.2013 einem strengen Anzeigeverfahren.
Bei diesen Sammlern können Sie derzeit ohne Bedenken die gelisteten Sammelgegenstände bereitstellen.