Der Zweckverband hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Aufgabe, die im Verbandsgebiet (Stadt Gera und LK Greiz) anfallenden und zu überlassenden Abfälle zu verwerten oder zu beseitigen. Darüber hinaus hat der Zweckverband die Aufgabe, im Verbandsgebiet die Vermeidung von Abfällen zu fördern sowie eine am Wohl der Allgemeinheit orientierte Abfallbeseitigung zu planen und durchzuführen.
Der Zweckverband übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Rekultivierung der von ihm zu errichtenden und weiter zu betreibenden oder von ihm stillgelegten Deponien.
Die Beratung von Bürgern, Gemeinden und Gewerbetreibenden zur Vermeidung, Verwertung und gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) erfolgt durch den Zweckverband.
Der Zweckverband nimmt die Aufgaben als Träger öffentlicher Belange zu abfallwirtschaftlichen Fragen der Siedlungsabfallentsorgung im städtebaulichen Verfahren nach dem Baugesetzbuch wahr. In allen anderen Verfahren treten die Verbandsmitglieder als Träger öffentlicher Belange auf, die Anforderungen der Satzungen des Zweckverbandes werden dabei berücksichtigt.