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08.11.2024

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LEERUNGSTAGE
Entsorgungskalender

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Gebührenstruktur

Den Finanzbedarf für die Abfallentsorgung hat der AWV aus Gebühren und Entgelten abzudecken (§ 20 Verbandssatzung). Grundlage bilden die Abfallgebührensatzung und die Verwaltungskostensatzung (wird nicht betrachtet) des AWV.

Der Gesetzgeber (§ 4 Abs. 4 ThürAbfG) fordert, dass bei der Bemessung von Gebühren Anreize zur Vermeidung und Verwertung zu schaffen sind.

Die Abfallgebühren haben daher die Aufgabe

  • der Kostendeckung und
  • der Verhaltenssteuerung der Benutzer der öffentlichen Abfallentsorgung.

 

Die Kostendeckung basiert auf dem Solidarprinzip, welches eine geordnete flächendeckende Abfallentsorgung erst ermöglicht. Nachfolgend soll auf ausgewählte Aspekte des Gebührensystems im AWV eingegangen werden.


Grundgebühr

a)         Personenbezogene Grundgebühr

Eine Grundgebühr ist für die Aufrechterhaltung einer geordneten öffentlichen Abfallentsorgung unerlässlich. Die Gebühren pro Person sind degressiv gestaffelt, da auch das gebührenrelevante Abfallaufkommen pro Person mit zunehmender Personenzahl in einem Haushalt sinkt. Dies dient der Gebührengerechtigkeit.

b)         Grundgebühr in Großwohnanlagen

In Großwohnanlagen, wie sie besonders in der DDR typisch waren, wird die Grundgebühr aus dem tatsächlich geleerten Gefäßvolumen für Restmüll ermittelt.

c)         Grundgebühr für Gewerbe

Gewerbe im Sinne der Gebührensatzung sind Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht dem Wohnzweck dienen und an die Restmüllentsorgung angeschlossen sind. Die Grundgebühr pro Jahr bestimmt sich nach dem tatsächlich geleerten Gefäßvolumen für Restmüll. Da Gewerbe vielfältige Dienstleistungen des AWV nutzen, auch bei geringem Restmüllaufkommen, ist eine Mindestgrundgebühr eingerichtet.


Leistungsgebühr

a)         Restmüllgebühr

Die Abfallentsorgung basiert auf einer flächendeckenden Bedarfsabfuhr. Dabei stellt der Nutzer die Tonne nach seinem Bedarf zur Leerung bereit. Die Gebührenberechnung erfolgt an Hand der tatsächlichen Leerungen. Registriert wird Behälter, Datum, Uhrzeit, Fahrzeug (IDENT - System).

b)         Biomüllgebühr

Aus hygienischen Gründen wird die Biomüllgebühr als Jahresgebühr erhoben. Damit kann der Nutzer die Tonne an jedem Leerungstag (auch teilgefüllt) bereitstellen, ohne höhere Gebühren fürchten zu müssen. Überwiegend kommt nur eine Behältergröße zum Einsatz (120 Liter). Aus Abrechnungsgründen mit dem Entsorgungsunternehmen und zur Verhinderung einer unbefugten Nutzung werden die Behälterleerungen mittels IDENT - System registriert (siehe Restmüll).

c)         Weitere Leistungsgebühren

Ergänzt wird das Dienstleistungsangebot durch folgende freiwillige Nutzungsmöglichkeiten.

  • Abfallsack dient der Entsorgung von Restmüll an Stellen, wo eine Behälterabfuhr nicht möglich ist oder ein kurzfristiger Mehrbedarf besteht.
  • Biosack wird für die Abgabe von Grünschnitt in den Städten mit Biomülltonne genutzt, wenn trotz vorhandener Biotonne ein kurzfristiger Mehrbedarf besteht oder wenn sich die Nutzung der Biotonne nicht lohnt. 
  • Kundenkarte, damit können die Kunden bis 1 m³ Bioabfall pro Anlieferung beliebig oft abgeben. Die Karte ist 12 Monate gültig.

 

 
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