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Aktuelles
Ende Januar wurden die Abschlussbescheide für das vergangene Jahr 2023 und die Gebührenbescheide für das laufende Jahr 2024 versendet.
Abfallgebühren
Informationen zur Erhöhung der Abfallgebühren ab 2024 finden Sie hier.
Telefonische Erreichbarkeit
Mit dem Versenden der Abfallgebührenbescheide kommt es erfahrungsgemäß zu zahlreichen telefonischen Anfragen. Aufgrund dessen kann es sein, dass Sie den zuständigen Mitarbeiter nur schwer oder gar nicht telefonisch erreichen.
Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, Ihr Anliegen per e-Mail unter info@awv-ot.de oder über das Kontaktformular mitzuteilen. Bitte vergessen Sie nicht die Angabe einer Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. So können wir Sie schnell und einfach kontaktieren.
Änderungsmeldungen
Sollten Sie bei der Prüfung der Bescheide feststellen, dass sich bei Ihnen etwas geändert hat (z.B. Personenzahl, Anzahl und Größe der Behälter, Eigentumswechsel), müssen diese Änderungen schriftlich (per Briefpost, e-mail oder Fax) mitgeteilt werden.
Gern können Sie dafür auch unseren Vordruck verwenden. Geben Sie für eventuelle Rückfragen unbedingt eine Telefonnummer an. Bitte beachten Sie, dass Ihre mitgeteilte Änderung lediglich ab dem laufenden Jahr 2024 berücksichtigt wird. Eine rückwirkende Änderung für das Jahr 2023 ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
Zahlungsziel
Bei Nachforderungen aus dem Jahr 2023 beachten Sie bitte das ausgewiesene Zahlungsziel!
Forderungen aus dem Gebührenbescheid für das Jahr 2024 begleichen Sie bitte unter Angabe des Zahlungsgrundes und Beachtung der von Ihnen gewählten Zahlweise zum jeweiligen Zahlungstermin. Wir empfehlen Ihnen die Erteilung einer Einzugsermächtigung.