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LEERUNGSTAGE
Entsorgungskalender

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Abfallsäcke

Hier möchten wir Ihnen Informationen zu den kostenpflichtigen Abfall- und Biomüllsäcken geben.

Abfallsack

Der Abfallsack kann genutzt werden, wenn einmal etwas mehr Hausmüll als üblich anfällt, die Hausmülltonne schon gefüllt ist und man dennoch alles relativ schnell entsorgt haben möchte (z.B. bei Renovierungen die Tapetenabrisse/-reste oder beim Aufräumen anfallende Lumpen oder Kleinteile, wie Kinderspielzeug).

Der vom AWV Ostthüringen zugelassene Abfallsack ist aus Kraftpapier, trägt ein AWV-Logo, fasst 70 l und kann gegen Zahlung der Gebühr von 2,40 € (in diesem Betrag sind die Entsorgungskosten bereits enthalten) an vielen Recyclinghöfen und in einigen anderen Verkaufsstellen (Liste der Verkaufsstellen) erworben werden.
Der Abfallsack muss am Leerungstag ab 6.00 Uhr  neben der zu leerenden Hausmülltonne an deren Leerungsort bereitstehen.
Achten Sie darauf, dass der Abfallsack nicht durchweicht (Witterung, eingegebener Müll). Der Entsorger ist nicht verpflichtet, den Inhalt eines aufgeweichten Abfallsacks "aufzuschaufeln". 

Hinweise: Neben der Mülltonne bereitgestellte handelsübliche Müllsacke (z.B. grüne, schwarze oder blaue Säcke von der Rolle, gekauft in Bau- oder Supermärkten bzw. Drogerien) werden nicht mitgenommen!
Sollte das am Grundstück vorhandene Volumen der Hausmüllbehälter regelmäßig nicht ausreichen, wäre der Abfallsack der falsche Entsorgungsweg. Hier sollte über zusätzliche/größere Behälter nachgedacht werden. Gern können Sie sich an unsere Abfallberaterinnen (Telefonverzeichnis) wenden.


Biomüllsack

Sie nutzen bereits eine Biotonne, gelegentlich haben Sie aber doch etwas mehr Heckenschnitt, Gras oder Laub, so dass Ihre Biotonne nicht ausreicht, eine Kundenkarte wollen Sie jedoch nicht bestellen. 
Sie sind Kleingärtner und haben einige Unkräuter aus dem Garten, die Sie dort nicht selbst kompostieren möchten. Sie nehmen jedoch Rücksicht auf die anderen Mitbewohner und wollen die Biotonne nicht nur mit Ihrem Grünschnitt befüllen - schließlich gehören ja auch Kartoffelschalen & Co. aller Mieter in die Biotonne.

Dann ist der gebührenpflichtige, vom AWV Ostthüringen zugelassene, Biosack für Sie eine Alternative: für 1,75 € (in diesem Betrag sind die Entsorgungskosten bereits enthalten) können Sie diesen in verschiedenen Verkaufsstellen erwerben. Er ist aus Kraftpapier, trägt ein AWV-Logo und fässt 70 l.
Der Biosack muss am Leerungstag ab 6.00 Uhr neben der zu leerenden Biomülltonne an deren Leerungsort bereitstehen.
Aus diesem Grund ist die Nutzung eines Biosacks nur dann sinnvoll, wenn am betreffenden Grundstück eine Biotonne genutzt wird. Die Bereitstellung eines Biosacks in Straßen, in denen gar kein Sammelfahrzeug entlang fährt, bringt gar nichts - höchstens Ärger. 

Hinweis: Der Biosack ist ausschließlich für Grünschnitt (Heckenschnitt, Gras und Laub) zu nutzen. Für Fallobst ist der Papier-Biosack ungeeignet (Durchweichen). Falsch befüllte Säcke werden zurückgewiesen.

Achten Sie darauf, dass der Abfallsack nicht durchweicht (Witterung). Der Entsorger ist nicht verpflichtet, den Inhalt eines aufgeweichten Biosacks "aufzuschaufeln". 

 
AWV Ostthüringen | Ebelingstraße 10 | 07545 Gera | Fon: +49 365 833 21 11 | Mail: info@awv-ot.de