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23.04.2025
Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien

Seit Januar 2025 gilt eine neue EU-Richtlinie, welche besagt, dass Alttextilien getrennt von anderem Abfall gesammelt werden müssen. Dies wirft die Frage auf, ob kaputte und verschmutzte Alttextilien nicht mehr in der Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Bitte beachten Sie dazu Folgendes:

Über die Altkleidercontainer dürfen ausschließlich gut erhaltene und noch tragbare Textilien (sauber, trocken und gut verpackt) eingeworfen werden. 

Abgenutzte und verschmutzte Textilien, wie z.B. löchrige Socken, zerschlissene Hemden oder schmutzige Lappen entsorgen Sie bitte weiterhin in der Restmülltonne.

Weitere Informationen zum Thema Getrenntsammlungpflicht für Alttextilien finden Sie in unseren Veröffentlichungen:

 

 
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